Aufhebungsbescheid der Agentur für Arbeit
abgelegt unter: Arbeitswelt(en)Gestern hatte ich dieses Schreiben im Briefkasten und eigentlich wollte ich es jetzt nur einfach wegheften, aber ich hab den Text dann doch mal kurz überfolgen. Hat diese Behörde nicht irgendwo vielleicht mal einen Germanisten (*g*), der diese Textbausteine etwas "normalisieren" könnte?
Eine erneute Zahlung der Leistung ist nur dann möglich, wenn Sie sich bei der Agentur für Arbeit erneut persönlich arbeitslos melden. Ich empfehle Ihnen deshalb, nach Wegfall des Grundes, der zur Aufhebung der Bewilligungsentscheidung geführt hat, sofort bei der Abteilung Arbeitsvermittlung und Arbeitsberatung der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit vorzusprechen, wenn die Voraussetzungen für die Weiterzahlung der Leistungen aus Ihrer Sicht wieder vorliegen.
Alles klar?
Eine erneute Zahlung der Leistung ist nur dann möglich, wenn Sie sich bei der Agentur für Arbeit erneut persönlich arbeitslos melden. Ich empfehle Ihnen deshalb, nach Wegfall des Grundes, der zur Aufhebung der Bewilligungsentscheidung geführt hat, sofort bei der Abteilung Arbeitsvermittlung und Arbeitsberatung der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit vorzusprechen, wenn die Voraussetzungen für die Weiterzahlung der Leistungen aus Ihrer Sicht wieder vorliegen.
Alles klar?
Sa, 10.12.05, 00:07 Uhr
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